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Geschrieben von: Walter Blösch
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Am 18. März 2010 hat Nationalrat Hans Fehr eine Anfrage zur Umfahrung Eglisau an den Bundesrat zur Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz gestellt.
Die Antwort des Bundesrates vom 12.05.2010 lautet im Wesentlichen: ….Die Umfahrung Eglisau bleibt - ohne Aufnahme ins Nationalstrassennetz - eine Kantonsstrasse. Jegliche Bauvorhaben liegen somit in der alleinigen Kompetenz des Kantons. Der Bundesrat hat keine Möglichkeiten, auf eine beschleunigte Realisierung der Umfahrung Eglisau Einfluss zu nehmen.
Aus dieser Antwort lassen sich folgenden Schlüsse ziehen: 1. Die Umfahrung Eglisau wird nicht ins Nationalstrassennetz aufgenommen. 2. Der Bund wird sich somit nicht an den Kosten in der Höhe von 250 - 300 Mio. CHF beteiligen. 3. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt nun beim Kanton Zürich (Regierungsrat resp. kantonale Abstimmung) Auf den ersten Blick mag die negative Antwort im Vordergrund stehen, da nun alle Kosten durch den Kanton zu tragen sind. Andererseits ist dies auch eine Chance für den „Verein Umfahrung Eglisau“, das Vorhaben schneller zu realisieren. Wenn die Umfahrungsstrasse ins Nationalstrassennetz aufgenommen worden wäre, hätte der Bund in Bezug auf die Prioritäten (es sind noch zahlreiche weitere Strassenvorhaben in der ganzen Schweiz projektiert) wesentlich mitbestimmt, und eine zusätzliche Verzögerung wäre nicht auszuschliessen.
Deshalb gilt nun: Der Verein muss weiterhin auf allen politischen und wirtschaftlichen Ebenen aktiv tätig sein, damit dem Zürcher Stimmvolk in absehbarer Zeit eine Abstimmungsvorlage vorgelegt werden kann. Weitere Informationen sind der Homepage www.umfahrung-eglisau.ch zu entnehmen. Treten Sie dem Verein bei, Eglisau muss dringend vom enormen Durchgangsverkehr entlastet werden. Zudem besteht ein permanentes, hohes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer.
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