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Fragen und Antworten zur Abstimmung "Schulhauserweiterung Steinboden" PDF Drucken E-Mail

Von Hansruedi Leuenberger, FDP.Die Liberalen Eglisau

Hansruedi Leuenberger, FDP.Die Liberalen Eglisau

Informationen zur Abstimmung über den "Planungskredit Erweiterungsbau Schulanlage Steinboden" vom 5. Oktober 2010

1. Wie sieht über 2013 hinaus der Raumbedarf an den Standorten der Schule aus?

Im Jahr 2009 wurde für die Gemeinde Eglisau, für die politische wie für die Schulgemeinde, eine detaillierte Studie zur Gemeindeentwicklung mit externen Experten durchgeführt. Diese Studie zeigt 3 mögliche detaillierte Entwicklungsszenarien bis ins Jahr 2020. Unsere Planung basiert auf dem 2. Szenario, das davon ausgeht, dass die leeren Parzellen der Planung entsprechend ausgebaut werden, was sicher eine realistische Annahme ist.

Daraus ergibt sich, dass der Kindergarten kurzfristig bis Ende Schuljahr 2013 einen Bedarf an 5 Kindergärten hat, die Zahl der Kindergärtner wird anschliessend wieder rückläufig sein – diese rückläufige Entwicklung hängt allerdings auch von anderen gegenläufigen gesellschaftlichen Entwicklungen ab wie der Tendenz der älteren Personen in die Stadt umzuziehen. Die Zahl der Primarschüler wächst bis 2013 ebenfalls stark an, etwas langsamer als der Kindergarten, bleibt dann aber ab 2013 für die Jahre bis 2020 mehr oder weniger auf dem gleichen Niveau – ein Bedarf von 15 statt der seit diesem Schuljahr bereits 13 Klassen – und nimmt danach nur leicht ab. Im Bereich Oberstufe sieht das ähnlich aus, hier hilft das Wachstum konstant 6 Klassen zu behalten.

In der Einladung für die Abstimmung ist die Entwicklung nach 2013 nicht aufgeführt, weil nach 2013 der Raumbedarf  nicht weiter ansteigt, aber für die Klassenzahl von Primar- und Oberstufe auch nicht relevant geringer wird. Ein allfälliger Rückgang im Bereich Kindergarten wird durch einen legitimen Raummehrbedarf aus der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes kompensiert.

Der Kanton hat unseren Bedarf aufgrund der detaillierten Zahlen bis 2020 bestätigt und unsere Raumanforderungen bewilligt.

2. Gibt es schon ein zusammenhängendes, langfristiges Erweiterungs- und Nutzungskonzept für die Schulhäuser in Eglisau?


In der Tat. Die Schulpflege hat ein Nutzungskonzept für die beiden Schulhausbereiche, welche durch die Zweiteilung Eglisaus durch den Rhein geführt werden müssen – die Schulstandorte Städtli und Steinboden. Die Lösung mit 2 Schulzentren führt zu mehr Kosten, ist aber nicht nur nachvollziehbar, sondern erforderlich.

Durch das überraschend schnelle Anwachsen – die Studie rechnete mit mehr kleineren Kindern bei den Zuzügern – ist die Zahl der Kindergärten bereits heute bei 5. Dies ist nur dank einem Provisorium im Städtli, welches nicht alle Vorschriften in Bezug auf Aussenflächen erfüllen kann, möglich. Dieses Provisorium muss mit einer definitiven Lösung ersetzt werden. Das Projekt Erweiterung Steinboden schafft einen dritten Kindergarten im Steinboden als definitive Lösung.

Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau schafft weiter Raum, um im Steinboden insgesamt 8 Primarklassen unterzubringen. Zusätzlich werden die Voraussetzung geschaffen, um den Anforderungen des neuen Volksschulgesetzes an gemeinsam genutzten Räumen sowie Anforderungen von Grundstufe und Tagesschulstrukturen zu entsprechen.

Die Aufteilung nach dem Ausbau:

  • 5 Kindergärten: 2 im Städtli (inkl. Eigenacker), 3 Steinboden.
  • 15 Primarschulklassen: 7 Klassen im Städtli, 8 Klassen (aktuell 6, Raum ist heute nur für 7 vorhanden) im Steinboden,
  • 6 Oberstufenklassen: 6 Klassen im Städtli.

Der Bedarf an zusätzlichen Räumen aufgrund der Vorschriften des neuen Volksschulgesetzes kann im Städtli dank der relativ grossen Zimmer durch geschickte Unterteilung der Räume abgedeckt werden. Im Steinboden braucht es dafür entsprechende Flächen – Flächen für Gruppenräume, Therapieraum, Tagesstrukturen, ...

3. Warum ist der Standort Steinboden gegeben, passt er zur langfristigen Quartierentwicklung und Schulwegkonzept und warum wird nicht auch ein neuer Standort geprüft?


Grundsätzlich basiert die Schulhausplanung in Eglisau auf 2 Schulhausbereichen. Ein weiterer Schulhausstandort wäre mit massiven Mehrkosten für Infrastruktur, Unterhalt und Betrieb verbunden.

Beim Projekt der Schulhauserweiterung geht es trotz dem für Eglisau hohen finanziellen Aufwand mehr um eine Anpassung und Renovation im Rahmen des bestehenden Schulhauskonzepts an die Entwicklung und die volksschulgesetzliche Umgebung, nicht um ein neues Schulhaus.

Themen wie Mehrzweckhallenangebot oder neue Turnhallen sind nicht Bestandteil des Projekts. Diese könnten nur mit Gemeindemitteln adressiert werden, was im Moment nicht opportun ist.

Beim Schulweg gibt es 2 verschiedene Perspektiven zu beachten. Einerseits die Länge des Schulwegs. Dieser ist für Schulkinder ab der 3. Klasse innerhalb der Vorschriften zumutbar. Für jüngere Kinder ist teilweise ein Transportangebot  notwendig.

Der andere wichtige Aspekt ist die die Sicherheit. Themen sind die Rheinbrücke und generell die Strassenübergange. Die Vorschriften entsprechend ist die Rheinbrücke beim heutigen Verkehrsaufkommen als Schulweg nicht akzeptabel. Für kleinere Kinder braucht es auf jeden Fall eine Transportmöglichkeit über den Rhein. Für die Strassenüberquerungen sind zwar Passarellen vorhanden, diese müssen konsequent in den Schulweg der Kinder eingebunden werden.

Langfristig wird die Umfahrung Eglisau dieses Problem grundsätzlich entschärfen, vor 2025 wird aber damit nicht  zu rechnen sein.

Eine Option könnte auch ein Rheinübergang und eine direktere Verbindung zwischen den Schulhäusern sein. Eine solche könnte die Zweiteilung Eglisau aus Sicht Schule im wahrsten Sinne des Wortes überbrücken. Die Möglichkeiten einer Finanzierung sind allerdings auch hier nicht gegeben.

4. Was ist eine realistische Kostengrössenordnung für das eigentliche Projekt und welches sind die Auswirkungen auf die finanzielle Belastung von Eglisau und auf die Steuerlast?


Beim Erweiterungsprojekt ist von circa 4 Mio Franken Projektkosten auszugehen. Der Kanton beteiligt sich dabei mit 20% an den anrechenbaren Kosten. Die Bemessung des Staatsbeitrags richtet sich nach den Schulbaurichtlinien des Kantons. Aufgrund der Tatsache, dass der Bedarf mit dem Kanton abgestimmt wurde, gehe ich davon aus, dass für den Grossteil der Kosten mit diesem Beitrag gerechnet werden kann. Der Kanton wird sich deshalb auch an den Kosten des Wettbewerbs beteiligen.

Von der Steuerlast her ist Eglisau beim Steuerfuss am Plafond, aktuell jedoch nicht im Steuerfussausgleich. Aufgrund der notwendigen Projekte Bollwerk und Schulhauserweiterung Steinboden wird höchstwahrscheinlich Eglisau den Steuerfussausgleich in Anspruch nehmen. Das bedeutet umgekehrt, dass für vom Kanton bewilligte notwendige Projekte ein Teil des Defizitbetrags vom kantonalen Steuerausgleich abgedeckt sind.

5. Warum sind temporäre Provisorien oder eine Kombination Teilumbau/Provisorien keine wirkliche Alternative zum Erweiterungsbau und was wären sonstige kurzfristige Alternativen zur Lösung der Raumnot?


Provisorien sind in Eglisau seit diesem Schuljahr keine Alternative, sondern Realität. Der 5. Kindergarten konnte im Schulhausbereich Städtli provisorisch eingerichtet werden. Temporär können wir mit dieser Lösung leben, allerdings können die kantonalen Vorschriften betreffend der Flächen im Freien nicht eingehalten werden.

Der Bedarf für den 5. Kindergarten ist bereits ausgewiesen und provisorisch eingerichtet. Mit dem Projekt geht es jetzt darum, die Kindergärten gemäss Vorschriften zu betreiben.

Bei Provisorien gilt es eine Gesamtkostenrechnung zu machen. Oft werden einfach nur die Kosten zur Erstellung der Klassenzimmer betrachtet. Die Energiekosten bei Pavillons sind beispielsweise wesentlich höher als bei einem energetisch optimierten Bau. Und hier zählt nicht nur das Geld, sondern auch die ökologische Grundhaltung der Schule als Vorbild.

6. Kommt die Lösung in 3-4 Jahren nicht zu spät?


Die Lösung kommt auf jeden Fall zu spät. Sowohl die Ersteller der Wachstumsstudie wie auch wir wurden überrascht vom schnellen Zuwachs an der Schule. Es wurden schlagartig die freigegebenen Flächen überbaut und die Familien, die zugezogen sind, haben zu einem viel höheren Prozentsatz bereits Kinder im Kindergartenalter als von der Expertenstudie angenommen.

Es geht darum, möglichst schnell nicht genügende Kompromisslösungen zu ersetzen, die mangelhaften Kindergärten im Steinboden in Schulnähe zu ersetzen und die Bedingungen, die durch das neue Volksschulgesetz gegeben sind, zu erfüllen.

7. Werden mit dem Planungsprojekt und dem Kredit nicht verfrüht zusätzliche Entscheidungen für den Ausbau und den Standort Steinboden getroffen?


Der Grundsatzentscheid für die beiden Standorte der Schulen in Eglisau ist schon vor längerer Zeit in diversen Workshops von Behörden und Schule gefällt worden und wird von diesen nicht in Frage gestellt. Mit dieser Annahme werden abgesehen von den Ausgaben für den Wettbewerb kaum Entscheide für das Projekt vorweggenommen.

Zwischen den beiden Schulstandorten selbst gibt es keinen Wettbewerb um zusätzliche Klassen. Das Schulhausareal Städtli ist voll. Die Schule kann ausgehend von den 2 Standorten, nur im Steinboden wachsen.

Die Konzentration auf 2 Schulhausbereiche macht sowohl kostentechnisch wie auch vom neuen Schulgesetz her. Sinn. Der höhere Raumbedarf der einzelnen Klassen bedarf gemeinsamer Nutzung der zusätzlichen Infrastruktur, um kostenmässig effizient zu sein. Schon am Beispiel der Kindergärten, die zum Teil noch zu weit von den Schulanlagen entfernt sind, ist erkennbar, dass spätestens mit der Einführung der Grundstufe mit neuen Anforderungen eine Zusammenlegung die einzige Alternative ist.

Eine mögliche Auslagerung der Oberstufe an einen neuen Standort als Alleingang von Eglisau ist von den Kosten her ausgeschlossen. Leider sind die anderen Gemeinden im Rafzerfeld nicht bereit, hier gemeinsame Wege am Standort Eglisau oder in unmittelbarer Nähe zu gehen.

8. Was spricht dagegen, aufgrund der verpassten oder verspäteten Information die Abstimmung am 5. Oktober zurückzuweisen, obige Fragen durch die Schulpflege sauber zu beantworten, zu informieren und an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010 abzustimmen?


Die Dringlichkeit des Projekts Erweiterung Steinboden ist sehr hoch. Die aktuelle Planung zielt darauf ab, auf das Schuljahr 2013/2014 die neuen Räumlichkeiten in Betrieb nehmen zu können. Eine Umstellung von Klassen mitten im Schuljahr ist wenig sinnvoll. Dies bedeutet, dass 2 Monate Verzögerung bis zu einem Schuljahr Verspätung für die Einführung mit sich ziehen können.

Im Prinzip hätte die Schulpflege die ganze Abstimmung vermeiden und den Wettbewerb in Eigenregie starten können. Sie hat jedoch bewusst alle notwendigen Schritte zusammen genommen – Kosten von über 100'000 Franken für das Projekt überschritten, was sie formal zwingt, über das Projekt abstimmen zu lassen. Es entspricht unserer politischen Kultur, dass wir Stimmbürger und Betroffene nicht überrumpeln wollen, sondern sie bei jedem Schritt miteinbeziehen. Wenn die Entwicklung uns zwingt, schnell zu handeln, sind wir auch gezwungen, mit der Bevölkerung zusammen rasch zu handeln. Dass dabei kritische Fragen aufkommen, ist klar.

Als Vertreter der Schulpflege in der Baukommission freue ich mich an der Schulgemeindeversammlung hierzu mit meinen Kollegen Rede und Antwort stehen zu dürfen und aufzuzeigen, wie die Anforderungen von heute bis 2020 an die Schule im Detail analysiert wurden und dieses Erweiterungsprojekt mit hoher Kompetenz zeitverzugslos angegangen wird.


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